I. ALLGEMEINE REGELUNGEN
Veranstalter
Warsteiner Brauerei
Haus Cramer KG
Domring 4 - 10 | D - 59581 Warstein
Telefon: +49 (0) 2902 881400
Telefax: +49 (0) 2902 884040
E-Mail: info@warsteiner.com
Registergericht: Amtsgericht Arnsberg, HRA 3404
MAHAVI GmbH
Kapellenstraße 2
82256 Fürstenfeldbruck
Telefon 0049 (0)8141 35 48 772
Sitz der Gesellschaft: Fürstenfeldbruck
HRB 232168
(nachfolgend nur der „Veranstalter“).
Anwendungsbereich/Vertragspartner
1. Die Veranstaltung findet nur in der Marthabräu Festhalle, Augsburger Str. 41, 82256 Fürstenfeldbruck statt
2. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur mit gültigem Ticket möglich.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur „AGB“) gelten zwischen dem Käufer eines Tickets (nachfolgend „Gast“) und dem Veranstalter.
4. Sofern AGB von Vertragspartnern des Veranstalters Anwendung finden und diese ihrem Inhalt nach denen des Veranstalters widersprechen, gelten die AGB des Veranstalters vorrangig. Durch den Kauf eines Tickets schließt der Gast einen Veranstaltungsvertrag ab und erwirbt ein Besuchsrecht.
5. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb des Tickets ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem das Ticket erwerbenden Gast zustande.
6. Wir behalten uns das Recht vor, die AGB jederzeit mit sofortiger Wirkung zu ändern, zu ergänzen, zu ersetzen oder anderweitig zu modifizieren. Bei den Änderungen werden wir die Interessen der Nutzer angemessen berücksichtigen.
Vertragsschluss
1. Der Kauf der Tickets erfolgt über den Ticketshop der ticket i/O GmbH (nachfolgend nur "ticket.io"). https://brucker-starkbierfest.ticket.io Ergänzend gelten dort die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ticket.io.
2. Ticket.io handelt beim Verkauf der Tickets als rechtsgeschäftlicher Vertreter und im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Vertrag zum Kauf des Tickets kommt ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Gast zustande.
3. Der Gast gibt mit der Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ oder eines anderen der Vorschrift des § 312 j Abs. 3 BGB entsprechenden Buttons ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab, welches der Veranstalter im Falle der Zahlung durch Vorkasse mit Versand der Buchungsbestätigung per E-Mail und bei sämtlichen anderen Zahlungsarten durch den sofortigen Versand der print@home-Tickets per E-Mail annimmt.
4. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Bestellung des Gastes, für die bereits eine Bestellnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Gast gegen die in nachstehender Ziffer 4 geregelten Weiterverkaufsverbote verstößt. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.
Personalisierung der Tickets/ Weiterverkaufsverbote/ Verbot der Abänderung von Tickets/Vertragsstrafe
1. Der Gast ist verpflichtet, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Jegliche/r gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf/Weitergabe der erworbenen Tickets ohne die vorherige Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten.
2. Für einen Weiterverkauf / die Weitergabe von Tickets, gilt Folgendes: Das Besuchsrecht besteht nur auf der Grundlage des Veranstaltungsbesuchsvertrags, den der Gast mit dem Veranstalter geschlossen hat (Ziffer 2.2). Der Gast kann das Besuchsrecht nur unter den nachfolgenden Bedingungen auf Dritte übertragen: Der Dritte muss in alle Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag eintreten. Dies setzt die Zustimmung des Veranstalters voraus, die der Veranstalter vorab erteilt, allerdings nicht in den nachfolgend genannten Fällen:
· bei einer Weitergabe oder dem Weiterverkauf von Tickets im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters,
· bei einem Angebot von Tickets im Rahmen von nicht vom Veranstalter autorisierten Internetaktionen,
· bei einem Weiterverkauf von Tickets zu einem Preis, der den sich aus dem Ticket ergebenen Preis zuzüglich einem Nebenkostenaufschlag in Höhe von 25% (beispielsweise für Porto- und Vermittlungskosten) übersteigt,
· bei einer Weitergabe oder dem Weiterverkauf von Tickets zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, insbesondere als Preis bei einem Gewinnspiel oder Preisausschreiben, oder als Teil eines Hospitality- oder Reisepakets, ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters,
· bei einer Weitergabe oder dem Weiterverkauf von Tickets ohne Hinweis auf diese AGB,
3. Das Präparieren von Tickets (z.B. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung von Tickets) zum Zwecke der Täuschung ist verboten.
4. Der Veranstalter behält sich vor, Schadensersatzansprüche bei Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften geltend zu machen.
Zutritt zur Veranstaltung
1. Die Anreise ebenso wie das Parken erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Zutritt zum Festzelt erhalten nur Gäste, die über ein gültiges Ticket verfügen und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Gästen den Zutritt zu aus wichtigem Grund zu verwehren. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen im Sinne von Ziffer 8.2, ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Gastes, wenn der Gast offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert (Ziffer 10). Besteht ein wichtiger Grund für die Verweigerung des Einlasses, verliert das Ticket des Gastes seine Gültigkeit; der Ticketpreis wird nicht erstattet.
4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Gäste, ohne entsprechende Legitimation, des Festzeltes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
5. Der Veranstalter kann angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen verlangen und/oder Verhaltensregeln vorschreiben, insbesondere um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zugunsten der Gastes und/oder weiterer Beteiligter zu entsprechen. Dem Hygienekonzept des Veranstalters und den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sowie der aus dem Infektionsschutzgesetz resultierenden und zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Verordnungen ist Folge zu leisten. Wird die Befolgung der Anweisungen verweigert, kann der Veranstalter ein Besuchsverbot für die Veranstaltung aussprechen. Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und/oder Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Gastes mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) und/oder mit Mutationen hiervon und/oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig
Verbotene Gegenstände/Einlasskontrolle
1. Am Einlass werden Sicherheitskontrollen (Leibes- und Taschenvisitation eingeschlossen) durch das Ordnungspersonal des Veranstalters durchgeführt. Das Ordnungspersonal ist berechtigt, eine Leibes- sowie Taschenvisitation durchzuführen. Der Gast erklärt sich hiermit einverstanden. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis auszusprechen.
2. Folgende Gegenstände sind in der Festhalle verboten und werden vom Sicherheitsdienst eingesammelt und entsorgt:
• Alle Arten von Fortbewegungsmitteln (Ausnahme: Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen)
• Ätzende, brennbare oder färbende Substanzen (z.B. Farb-Spraydosen)
• Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter aller Art (Schilder zum Support deines Lieblings-Künstlers sind davon natürlich ausgeschlossen)
• Drogen und Rauschmittel
• Fackeln
• Flaschen, Trinkrucksäcke, Dosen und Tetra Paks aller Art
• Glasflaschen/-behälter aller Art (auch Parfums, Make-Up, etc.)
• politische oder religiöse Gegenstände aller Art
• Pyrotechnik
• Shishas aller Art
• Speisen aller Art
• Spiritus, Benzin oder anderer brennbare Flüssigkeiten)
• Tiere/Haustiere
• Waffen aller Art (auch im technischen Sinne)
• Walky-Talkies
• Gefährliche Gegenstände jeglicher Art
3. Verbotene Gegenstände müssen vor Einlass entsorgt werden. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Möglichkeit besteht. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
Hausrecht/Verhaltensregeln/Fotografieren und Filmen
1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten
2. Den Gästen ist es insbesondere untersagt:
• verbotene Gegenstände im Sinne mitzuführen;
• körperliche Gewalt gegen andere Gäste, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben
• Gegenstände auf die Bühnen, auf das Personal des Veranstalters oder andere Gäste zu werfen
• außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten;
• bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen;
• Bereiche und Räume zu betreten, die für Gäste nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern
3. Das Fotografieren für den privaten Gebrauch ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Ton-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt.
4. Gäste, die gegen die vorstehenden Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Gast eine Straftat (z.B. Handel mit Betäubungsmitteln, Körperverletzung, Diebstahl oder sexuelle Nötigung), wird der Gast sofort und ohne Vorwarnung verwiesen und der Sachverhalt wird bei den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige gebracht.
5. Besteht einer der vorgenannten wichtigen Gründe und wird der Gast vom Veranstaltungsort verwiesen und verliert das Ticket seine Gültigkeit; der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Ein Gast, der schuldhaft gegen diese AGB oder eine etwaige, ihm rechtzeitig bekanntgemachte Verhaltensordnung verstößt, ist dem Veranstalter zum Ersatz eines dem Veranstalter dadurch entstehenden Schadens verpflichtet.
Ablauf der Veranstaltung/Programmänderungen
1. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, die Länge und den Inhalt der einzelnen Darbietungen und übernimmt daher gegenüber dem Gast hierfür keine Haftung.
2. Im Fall von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows, Streichung einzelner Konzerte und Künstlern aus dem Programm hat der Gast daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange der Gesamtcharakter gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Gast hinzunehmen. Der Veranstalter wird Programmänderungen auf seiner Website sowie den entsprechenden Social-Media-Kanälen bekanntmachen.
Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung der Veranstaltung/Höhere Gewalt
1. Bei Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Ereignissen, die nachweislich außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen, wie z. B. höhere Gewalt (insbesondere Terrorakte, Attentate, Attentatsdrohungen, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr und/oder innere Unruhen, Unwetter, Überschwemmung, Pandemien/Epidemien) und/oder im Falle einer behördlichen Absage aufgrund der vorgenannten oder anderer Ereignisse, gilt die nachfolgende Info:
2. Bei Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung nach Ziffer 13.1 sind die Parteien von ihren jeweiligen Vertragspflichten befreit. Der Rückerstattungsanspruch der Gäste richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Etwaige Schadenersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.
3. Im Fall der Absage aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen des Covid19-Virus gilt Ziffer 13.2 entsprechend. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter aufgrund des Covid19-Virus nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung Beteiligten
4. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben.
Haftung
1. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.
2. Eine für den Fall schuldhafte Pflichtverletzung oder aus sonstigen Rechtsgründen einem Gast entstehender Anspruch auf Schadensersatz wird zugunsten des Veranstalters dahingehend begrenzt, dass Letzterer haftet,
• in voller Schadenhöhe nur bei grobem Verschulden im Sinne von § 309 Nr. 7 b BGB (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) des Veranstalters, seiner Organe oder leitenden Angestellten
• dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei unter wesentlichen Vertragspflichten solche zu verstehen sind, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
• außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach nur für grobes Verschulden im Sinne von § 309 Nr. 7 b BGB für Erfüllungsgehilfen
3. Die in den Fällen geregelten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache im Sinne des § 444 BGB, im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen, sofern der Veranstalter die dazu führende Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Fall der Übernahme des Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB. Insoweit wird klargestellt, dass der Veranstalter das Beschaffungsrisiko nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung im Sinne einer ausdrücklichen verschuldensunabhängigen Verantwortlichkeit trägt.
4. Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der Aussagen des Ordnungs- und Servicepersonals sowie von ihm nicht unmittelbar autorisierten Angaben in Social-Media-Kanälen.
Kein Widerrufsrecht
Mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung wird eine Freizeitdienstleistung erbracht. Daher steht dem Käufer beim Kauf von Tickets für Veranstaltungen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Rücktrittsrecht nach § 355 BGB zu.